Polizeiaufgabengesetz NRW
26. Juli 2018
Die VVN-Kreisorganisation Minden diskutierte auf ihrem letzten Treffen die neuen Polizeigesetze. Der Sprecher Norbert Renger gab einen Überblick über das Vorhaben. Die Polizei soll demnach auch in NRW mit Staatstrojanern, Handgranaten, Maschinengewehren ausgerüstet werden. Die Kommunikations- und Videoüberwachung soll massiv ausgeweitet werden. Durch den neuen Begriff der „drohenden Gefahr“ werde die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Zwangsmaßnahmen gegen Menschen sollen schon dann möglich sein bevor ein konkreter Verdacht besteht. Die Polizei soll künftig Menschen bis zu einem Monat vorsorglich in Gewahrsam nehmen können, ohne jegliche Gerichtsverhandlung. Der Begriff der drohenden Gefahr sei sehr weit gefasst. Es handele sich um die schärfsten Polizeigesetze seit 1945. Sie heben die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten auf, die als Erfahrung aus dem Faschismus in der BRD verankert wurden.
„ Das erinnert sehr an Weimar“, sorgte sich Angelika Wengler-Liebau, „auch damals wurden demokratische Rechte von bürgerlichen Regierungen massiv eingeschränkt. Sie ebneten damit den Weg für die Faschisten.“
In der Diskussion stieß auch die Einführung von Elektroschockwaffen für die Polizei auf Empörung. Die tödlichen Gefahren dieser Waffe seien doch inzwischen dokumentiert.
Mit Erleichterung wurde der Bericht von der sehr gut besuchten und von einem breiten Bündnis getragenen Demonstration in Düsseldorf vom 7.Juli aufgenommen. „Es wird Zeit, nach der Sommerpause, wenn dieses Gesetz erneut vorgelegt werden soll, auch vor Ort mehr über diesen Angriff auf unsere demokratischen Grundrechte aufzuklären!“ brachte Gesine Frank die Meinung der Anwesenden auf den Punkt.
Minden, 26.7.2018
Etnweder „sollen dann schon…“ oder ohne „dann“